Christian Guenther wrote:
On 4/15/05, S. Heinz <stheinz27(a)compuserve.de>
wrote:
trotzdem stellt er das bild uneingeschränkt der
wikipedia zur verfügung,
also GFDL.
Also in meinen Augen ist das ein Fehlschluss. Uneingeschränkt der
Wikipedia zur Verfügung stellen bedeutet nicht GFDL. Wenn er ein Bild
unter GFDL lizensiert stellt er _allen_ die das Bild verwenden sollen
dies zur Verfügung. Der Fotograf muss schon ausdrücklich dieser Lizenz
zustimmen.
Finde ich nicht... er hat das Bild ja nicht einfach nur Wikipedia zur
Verfügung gestellt, sondern *uneingeschränkt*. Wikipedia zu verbieten,
das Bild zum Allgemeingut zu erklären, wäre ja eine Einschränkung, also
dürfen wir das! :)