Christian Guenther wrote:
On 4/15/05, S. Heinz stheinz27@compuserve.de wrote:
trotzdem stellt er das bild uneingeschränkt der wikipedia zur verfügung, also GFDL.
Also in meinen Augen ist das ein Fehlschluss. Uneingeschränkt der Wikipedia zur Verfügung stellen bedeutet nicht GFDL. Wenn er ein Bild unter GFDL lizensiert stellt er _allen_ die das Bild verwenden sollen dies zur Verfügung. Der Fotograf muss schon ausdrücklich dieser Lizenz zustimmen.
Finde ich nicht... er hat das Bild ja nicht einfach nur Wikipedia zur Verfügung gestellt, sondern *uneingeschränkt*. Wikipedia zu verbieten, das Bild zum Allgemeingut zu erklären, wäre ja eine Einschränkung, also dürfen wir das! :)