Melvin Lafalle <melvin.lafalle(a)web.de> writes:
"»Das Fotografieren in Museen ist [...] nur zu
privaten Zwecken der
Besucher gesetzlich gestattet, wenn das Museum das Fotografieren unter
Berufung auf sein Hausrecht nicht gänzlich untersagt bzw. an die
Entrichung einer Nutzungsgebühr knüpft« [Gerhard Pfennig, Digitale
Bildverarbeitung und Urheberrecht. Eine Einführung für die Museumspraxis
(Handbuch des Museumsrechts 6), 2. akt. Aufl., Opladen: Leske+Budrich,
1998.," (zitiert aus:
http://www.kefk.net/Fotografie/Recht/index.asp)
da wäre dann erst einmal zu klären, auf welcher grundlage sich die
museen sich berechtigt sehen, "nutzungsgebühren" zu erheben. wenn ich
fotographiere, muß ich dem museum nichts bezahlen, wenn ich meine
fotographie nutzen möchte. zur gebühren-diskussion s. Klaus Graf
(irgendwo) - möglicherweise hier:
http://www.jurawiki.de/FotoRecht
Im übrigen halte ich das Einstellen der Fotos in die
Wikipedia auch
nicht für einen "privaten Gebrauch" im Sinne des UrhG.
"privaten gebrauch" müssen wir nur dann diskutieren, wenn ein werk noch
nicht frei ist. das urheberrecht "greift" nicht bei werken (Goethe,
Dürer, mittelalterliche handschriften etc.), die schon längst frei
sind.
ein museum hat keine exklusiven verwertungsrechte an "seinen" werken.
--
| ,__o
| _-\_<,
http://www.gnu.franken.de/ke/ | (*)/'(*)