Melvin Lafalle melvin.lafalle@web.de writes:
"»Das Fotografieren in Museen ist [...] nur zu privaten Zwecken der Besucher gesetzlich gestattet, wenn das Museum das Fotografieren unter Berufung auf sein Hausrecht nicht gänzlich untersagt bzw. an die Entrichung einer Nutzungsgebühr knüpft« [Gerhard Pfennig, Digitale Bildverarbeitung und Urheberrecht. Eine Einführung für die Museumspraxis (Handbuch des Museumsrechts 6), 2. akt. Aufl., Opladen: Leske+Budrich, 1998.," (zitiert aus: http://www.kefk.net/Fotografie/Recht/index.asp)
da wäre dann erst einmal zu klären, auf welcher grundlage sich die museen sich berechtigt sehen, "nutzungsgebühren" zu erheben. wenn ich fotographiere, muß ich dem museum nichts bezahlen, wenn ich meine fotographie nutzen möchte. zur gebühren-diskussion s. Klaus Graf (irgendwo) - möglicherweise hier: http://www.jurawiki.de/FotoRecht
Im übrigen halte ich das Einstellen der Fotos in die Wikipedia auch nicht für einen "privaten Gebrauch" im Sinne des UrhG.
"privaten gebrauch" müssen wir nur dann diskutieren, wenn ein werk noch nicht frei ist. das urheberrecht "greift" nicht bei werken (Goethe, Dürer, mittelalterliche handschriften etc.), die schon längst frei sind.
ein museum hat keine exklusiven verwertungsrechte an "seinen" werken.