On Wednesday, December 10, 2003 12:58 PM
Ivo Köthnig <comaimchat(a)gmx.de> wrote:
Ich fand die erste Satzung schon fast ausreichend.
Die Änderungen beziehen sich auch nur auf das "fast" und haben den Kern
der Mustersatzung nicht verändert.
Wenn ich mich recht
entsinne, war der Plan ja auch eigentlich eine Mustersatzung zu
nehmen, die mit Sicherheit zur Gemeinnützigkeit führt, um das
Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und nicht 3 Jahre darauf
warten zu müssen.
Die neuen Formulierungen stammen allesamt aus anderen Mustersatzungen
bzw. aus Satzungen von gemeinnützigen Vereinen und sollten insofern
unproblematisch sein. Auch eine Mustersatzung ist übrigens keine
Garantie auf Anerkennung, da insbesondere der Zweck über die
Gemeinnützigkeit entscheidet (von ein paar Standard-Formulierungen mal
abgesehen).
Zur Not sollte die Satzung später angepasst werden,
also wenn wir den
Status der Gemeinnützigkeit bekommen haben!
Jede Satzungsänderung macht eine erneute Prüfung der Gemeinnützigkeit
durch das Finanzamt notwendig. Insofern wäre damit nichts gewonnen (eher
im Gegenteil).
Viele Grüße
Arne
--
http://klempert.de ::
http://phpbar.de ::
http://opengeodb.de