On Wednesday, December 10, 2003 12:58 PM Ivo Köthnig comaimchat@gmx.de wrote:
Ich fand die erste Satzung schon fast ausreichend.
Die Änderungen beziehen sich auch nur auf das "fast" und haben den Kern der Mustersatzung nicht verändert.
Wenn ich mich recht entsinne, war der Plan ja auch eigentlich eine Mustersatzung zu nehmen, die mit Sicherheit zur Gemeinnützigkeit führt, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und nicht 3 Jahre darauf warten zu müssen.
Die neuen Formulierungen stammen allesamt aus anderen Mustersatzungen bzw. aus Satzungen von gemeinnützigen Vereinen und sollten insofern unproblematisch sein. Auch eine Mustersatzung ist übrigens keine Garantie auf Anerkennung, da insbesondere der Zweck über die Gemeinnützigkeit entscheidet (von ein paar Standard-Formulierungen mal abgesehen).
Zur Not sollte die Satzung später angepasst werden, also wenn wir den Status der Gemeinnützigkeit bekommen haben!
Jede Satzungsänderung macht eine erneute Prüfung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt notwendig. Insofern wäre damit nichts gewonnen (eher im Gegenteil).
Viele Grüße Arne -- http://klempert.de :: http://phpbar.de :: http://opengeodb.de