"Martin Zeise" <mail(a)martin-zeise.de> writes:
[VG Bild-Kunst]:
"Entscheidend im Rahmen der von Ihnen
vorgenommenen Nutzung ist die
Frage, ob sich die Skulptur tatsächlich im öffentlichen Raum befindet
und ihre Aufstellung zeitlich unbefristet ist. Zudem muss sie jederzeit
zugänglich sein. Ein Skulpturenpark beispielsweise, dessen Zugang durch
Öffnungszeiten geregelt ist, zählt in dem hier diskutierten Zusammenhang
nicht zum öffentlichen Raum.
Die Formulierung: "in dem hier diskutierten Zusammenhang" ist sehr
verdächtig. Wir müssen unbeding herausfinden, ob staatliche oder
kommunale Museen öffentlicher Raum sind. Davon würde ich nach gesundem
Menschenverstand erst einmal ausgehen.
Es sind gewiss keine privaten Bereiche. Es ist Sinn und Zweck der
Museen, öffentlich zu sein. Daß diese Einrichtungen in der Regel nicht
rund um die Uhr und stets eintrittsfrei zugänglich sind, hat allein
verwaltungs- und sicherheitstechnische Gründe. Stünden genügend
Aufpasser zur Verfügung, wären die Museen 24 h/d geöffnet. Die
Eintrittsgelder werden in erster Linie auch nur erhoben, um den Andrang
zu bremsen (auf breiter Front in den späten 70er Jahren und frühen 80er
Jahren wieder eingeführt).
Wir werden dies nun prüfen und setzten uns dann mit
Ihnen in
Verbindung."
Da kann man gespannt sein. Vielen Dank für den Bericht!
Wenn VG Bild-Kunst nun zu Unrecht Anschuldigungen erhoben hat, kommen
die dann für die dir entstandenen Verteidigungskosten auf?
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| _-\_<,
http://www.gnu.franken.de/ke/ | (*)/'(*)