"Martin Zeise" mail@martin-zeise.de writes:
[VG Bild-Kunst]:
"Entscheidend im Rahmen der von Ihnen vorgenommenen Nutzung ist die Frage, ob sich die Skulptur tatsächlich im öffentlichen Raum befindet und ihre Aufstellung zeitlich unbefristet ist. Zudem muss sie jederzeit zugänglich sein. Ein Skulpturenpark beispielsweise, dessen Zugang durch Öffnungszeiten geregelt ist, zählt in dem hier diskutierten Zusammenhang nicht zum öffentlichen Raum.
Die Formulierung: "in dem hier diskutierten Zusammenhang" ist sehr verdächtig. Wir müssen unbeding herausfinden, ob staatliche oder kommunale Museen öffentlicher Raum sind. Davon würde ich nach gesundem Menschenverstand erst einmal ausgehen.
Es sind gewiss keine privaten Bereiche. Es ist Sinn und Zweck der Museen, öffentlich zu sein. Daß diese Einrichtungen in der Regel nicht rund um die Uhr und stets eintrittsfrei zugänglich sind, hat allein verwaltungs- und sicherheitstechnische Gründe. Stünden genügend Aufpasser zur Verfügung, wären die Museen 24 h/d geöffnet. Die Eintrittsgelder werden in erster Linie auch nur erhoben, um den Andrang zu bremsen (auf breiter Front in den späten 70er Jahren und frühen 80er Jahren wieder eingeführt).
Wir werden dies nun prüfen und setzten uns dann mit Ihnen in Verbindung."
Da kann man gespannt sein. Vielen Dank für den Bericht!
Wenn VG Bild-Kunst nun zu Unrecht Anschuldigungen erhoben hat, kommen die dann für die dir entstandenen Verteidigungskosten auf?