Hallo!
Ich hab nochmal meine Rechtsprofessorin gefragt: Wenn jemand ein Foto von einem
Werk macht, dessen Urheber schon mehr als 70 Jahren tot ist, kann das Foto frei
verwendet werden. Auch wenn das Foto ohne Genehmigung des Inhabers des Werkes
gemacht wurde. Höchstens könnte man wegen Sachbeschädigung o.Ä. verklagt werden,
wenn man z.B. bei einem alten Gemälde einen Blitz benutzt oder ein Hausverbot
bekommen.
Also: Rein in die Museen und Fotos für die Wikipedia machen!
Allerdings wäre es trotzdem besser, vorher doch mal nett zu Fragen, ob man auch
mit Einverständnis fotografieren kann. Wenn nicht darf man sich halt nicht
erwischen lassen. Die digitalen Kameras werden ja auch immer besser, so dass es
immer leichter ist, ein Bild "aus der Hüfte" zu schiessen.
Gruss,
Jakob