Hallo!
Ich hab nochmal meine Rechtsprofessorin gefragt: Wenn jemand ein Foto von einem Werk macht, dessen Urheber schon mehr als 70 Jahren tot ist, kann das Foto frei verwendet werden. Auch wenn das Foto ohne Genehmigung des Inhabers des Werkes gemacht wurde. Höchstens könnte man wegen Sachbeschädigung o.Ä. verklagt werden, wenn man z.B. bei einem alten Gemälde einen Blitz benutzt oder ein Hausverbot bekommen.
Also: Rein in die Museen und Fotos für die Wikipedia machen!
Allerdings wäre es trotzdem besser, vorher doch mal nett zu Fragen, ob man auch mit Einverständnis fotografieren kann. Wenn nicht darf man sich halt nicht erwischen lassen. Die digitalen Kameras werden ja auch immer besser, so dass es immer leichter ist, ein Bild "aus der Hüfte" zu schiessen.
Gruss, Jakob