Am Donnerstag, 04.03.04, um 18:00 Uhr (Europe/Berlin) schrieb Martin
Zeise:
Nachtrag 2:
Habe gerade auf der Seite der Verwertungsgesellschaft
gestöbert - wenn ich das richtig verstehe können die nur aktiv werden,
wenn der betreffende Künstler überhaupt bei denen Mitglied ist....
Das scheint im konkreten Fall zuzutreffen. Es wurde nämlich nur eins
von 5
Bildern beanstandet und mit dem Namen des Künstlers (den ich bis dahin
gar
nicht kannte) in Verbindung gebracht. Wie und mit welchem Aufwand die
das
überhaupt gefunden haben, ist mir aber bisher schleierhaft geblieben.
Auf
alle Fälle scheint mir aber Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis zu
stehen, der Künstler dürfte im konkreten Fall, wenn überhaupt, von
einer zu
zahlenden Gebühr wohl eher nichts sehen. Aber die VG Bild-Kunst denkt
sich
sicher, dass sie ihre Daseinsberechtigung beweisen müssen.
Wenn der Künstler tatsächlich Mitglied bei einer der
Schwesterorganisationen sein sollte (oder sogar Deutscher ist), dann
bekommt der auch Geld - das ist ja der Witz daran, da sind die von der
VG schon straight....
Der Punkt bleibt aber, ob das überhaupt bei Kunstwerken im öffentlichen
Raum zulässig ist; was anderes wären Bilder aus Museen (falls überhaupt
erlaubt) oder Privatsammlungen, dann hätte er im Falle der
Veröffentlichung auf jeden Fall Anrecht auf Entschädigung....
Ich werde meinen ehemaligen Prof mal anrufen und nachfragen, ob sich da
was geändert hat
Grüße
Wolfram