Am Donnerstag, 04.03.04, um 18:00 Uhr (Europe/Berlin) schrieb Martin Zeise:
Nachtrag 2: Habe gerade auf der Seite der Verwertungsgesellschaft gestöbert - wenn ich das richtig verstehe können die nur aktiv werden, wenn der betreffende Künstler überhaupt bei denen Mitglied ist....
Das scheint im konkreten Fall zuzutreffen. Es wurde nämlich nur eins von 5 Bildern beanstandet und mit dem Namen des Künstlers (den ich bis dahin gar nicht kannte) in Verbindung gebracht. Wie und mit welchem Aufwand die das überhaupt gefunden haben, ist mir aber bisher schleierhaft geblieben. Auf alle Fälle scheint mir aber Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis zu stehen, der Künstler dürfte im konkreten Fall, wenn überhaupt, von einer zu zahlenden Gebühr wohl eher nichts sehen. Aber die VG Bild-Kunst denkt sich sicher, dass sie ihre Daseinsberechtigung beweisen müssen.
Wenn der Künstler tatsächlich Mitglied bei einer der Schwesterorganisationen sein sollte (oder sogar Deutscher ist), dann bekommt der auch Geld - das ist ja der Witz daran, da sind die von der VG schon straight.... Der Punkt bleibt aber, ob das überhaupt bei Kunstwerken im öffentlichen Raum zulässig ist; was anderes wären Bilder aus Museen (falls überhaupt erlaubt) oder Privatsammlungen, dann hätte er im Falle der Veröffentlichung auf jeden Fall Anrecht auf Entschädigung.... Ich werde meinen ehemaligen Prof mal anrufen und nachfragen, ob sich da was geändert hat
Grüße
Wolfram