Die Formulierung: "in dem hier diskutierten
Zusammenhang" ist sehr
verdächtig. Wir müssen unbeding herausfinden, ob staatliche oder
kommunale Museen öffentlicher Raum sind. Davon würde ich nach gesundem
Menschenverstand erst einmal ausgehen.
Also hier noch mal der Text aus dem Urheberrechtsgesetz:
"§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen
oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild
oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich
wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die
äußere Ansicht."
Zumindest aus dieser Formulierung scheint deutlich zu sein, dass Museen
nicht unter diese Regelung fallen, sondern eben nur Bilder von Werken an
öffentlichen Wegen. Straße, Plätzen. Was dabei unter öffentlich zu verstehen
ist, kann man dann noch diskutieren. Wenn die Dame von der VG Bild-Kunst von
"offentlichem Raum" spricht, geht sie freundlicherweise schon über die
Buchstaben des Gesetzes hinaus.
Wenn VG Bild-Kunst nun zu Unrecht Anschuldigungen
erhoben hat, kommen
die dann für die dir entstandenen Verteidigungskosten auf?
Die hatte ich bisher glücklicherweise noch nicht, da ich meine
"Verteidigung" zunächst ohne anwaltliche Hilfe selber (nach einer ca.
dreistündigen Recherche) formuliert habe. Wie es aussieht, erst einmal mit
akzeptablem Erfolg.
Beste Grüße
Martin Zeise (Mazbln)
----- Original Message -----
From: "Karl Eichwalder" <ke(a)gnu.franken.de>
To: <wikide-l(a)wikipedia.org>
Sent: Tuesday, March 16, 2004 8:39 AM
Subject: [Wikide-l] Re: URV bei Fotos von Skulpturen im Web/Update
"Martin Zeise" <mail(a)martin-zeise.de> writes:
[VG Bild-Kunst]:
"Entscheidend im Rahmen der von Ihnen
vorgenommenen Nutzung ist die
Frage, ob sich die Skulptur tatsächlich im öffentlichen Raum befindet
und ihre Aufstellung zeitlich unbefristet ist. Zudem muss sie jederzeit
zugänglich sein. Ein Skulpturenpark beispielsweise, dessen Zugang durch
Öffnungszeiten geregelt ist, zählt in dem hier diskutierten Zusammenhang
nicht zum öffentlichen Raum.
Die Formulierung: "in dem hier diskutierten Zusammenhang" ist sehr
verdächtig. Wir müssen unbeding herausfinden, ob staatliche oder
kommunale Museen öffentlicher Raum sind. Davon würde ich nach gesundem
Menschenverstand erst einmal ausgehen.
Es sind gewiss keine privaten Bereiche. Es ist Sinn und Zweck der
Museen, öffentlich zu sein. Daß diese Einrichtungen in der Regel nicht
rund um die Uhr und stets eintrittsfrei zugänglich sind, hat allein
verwaltungs- und sicherheitstechnische Gründe. Stünden genügend
Aufpasser zur Verfügung, wären die Museen 24 h/d geöffnet. Die
Eintrittsgelder werden in erster Linie auch nur erhoben, um den Andrang
zu bremsen (auf breiter Front in den späten 70er Jahren und frühen 80er
Jahren wieder eingeführt).
Wir werden dies nun prüfen und setzten uns dann mit
Ihnen in
Verbindung."
Da kann man gespannt sein. Vielen Dank für den Bericht!
Wenn VG Bild-Kunst nun zu Unrecht Anschuldigungen erhoben hat, kommen
die dann für die dir entstandenen Verteidigungskosten auf?
--
| ,__o
| _-\_<,
http://www.gnu.franken.de/ke/ | (*)/'(*)
_______________________________________________
WikiDE-l mailing list
WikiDE-l(a)Wikipedia.org
http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikide-l