Jeder hat Hausrecht auf seinem Grund und Boden und in seinen Gebaeuden.
Das gilt fuer Privatpersonen und Koerperschaften des oeffentlichen Rechts,
egal ob die Liegenschaften frei zugaenglich, gegen Eintrittsgeld
zugaenglich, umfriedet oder sonstwas sind.
Aufgrund des Hausrechts kann das Fotografieren auf diesen Liegenschaften
untersagt werden, ebenso wie Dir per Hausrecht untersagt werden kann, Dich
dem Picasso auf Grabschweite zu naehern. Wenn sie es Dir dann gegen
Entgelt doch wieder erlauben, gehst Du einen Vertrag mit denen ein. Wenn
in dem Vertrag dann die Verwendung der Bilder eingeschraenkt wird, dann
ist das im Rahmen der Vertragsfreiheit eben so. Die einzige Frage bleibt,
wie Vertragsbrueche geahndet werden, dazu muss man sich den jeweiligen
Vertrag ansehen. Im Falle von Fotografiergenehmigungen moeglicherweise gar
nicht, aber auf Unterlassung (der Veroeffentlichung) koennten sie trotzdem
bestehen, weil Du vertragsbruechig wurdest.
Das hat mit dem Urheberrecht und Verwertungsrechten nichts, aber auch gar
nichts zu tun, nur mit Haus- und Vertragsrecht. In bin zwar immer noch
kein Anwalt, fotografiere aber schon 'ne ganze Weile.
Rivi