Jeder hat Hausrecht auf seinem Grund und Boden und in seinen Gebaeuden. Das gilt fuer Privatpersonen und Koerperschaften des oeffentlichen Rechts, egal ob die Liegenschaften frei zugaenglich, gegen Eintrittsgeld zugaenglich, umfriedet oder sonstwas sind.
Aufgrund des Hausrechts kann das Fotografieren auf diesen Liegenschaften untersagt werden, ebenso wie Dir per Hausrecht untersagt werden kann, Dich dem Picasso auf Grabschweite zu naehern. Wenn sie es Dir dann gegen Entgelt doch wieder erlauben, gehst Du einen Vertrag mit denen ein. Wenn in dem Vertrag dann die Verwendung der Bilder eingeschraenkt wird, dann ist das im Rahmen der Vertragsfreiheit eben so. Die einzige Frage bleibt, wie Vertragsbrueche geahndet werden, dazu muss man sich den jeweiligen Vertrag ansehen. Im Falle von Fotografiergenehmigungen moeglicherweise gar nicht, aber auf Unterlassung (der Veroeffentlichung) koennten sie trotzdem bestehen, weil Du vertragsbruechig wurdest.
Das hat mit dem Urheberrecht und Verwertungsrechten nichts, aber auch gar nichts zu tun, nur mit Haus- und Vertragsrecht. In bin zwar immer noch kein Anwalt, fotografiere aber schon 'ne ganze Weile.
Rivi