On Monday 19 July 2004 22:28, Karl Eichwalder wrote:
Anathema <wikipedia(a)web.de> writes:
Nein. Wenn ich das deutsche Urheberrecht richtig
verstehe, nicht.
wo ist denn da das problem? natürlich bleibst du weiterhin urheber,
aber es ist dir unbenommen, alle verwertungsrechte abzutreten.
Ein Werk gilt als gemeinfrei (englisch public domain), wenn es keinem
Urheberrecht unterliegt.
=> public domain ist nach dt. Recht _nicht_ möglich.
(das man die _Verwertungsrechte_ abtreten kann ist etwas ganz anderes)
Alles weitere findet sich in ... der Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Public_Domain
Viele Grüße,
Marco