zu §5, Abs. 4: "Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt.": Warum hier eine die allgemeine Formulierung "und aus wichtigem Grund" steht, ist mir schleierhaft, insbesondere wenn nach dem Komma doch die Ausschlussgründe klar beschrieben werden. Ich denke, diese Worte können ganz gestrichen werden.
Ist mir auch schleierhaft. Ich würde "aus wichtigem Grund" streichen, denn die Nennung der wichtigen Gründe ist verständlicher.
Das ist die *Definition* des wichtigen Grundes bzw. des Ausschlusses "mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund". (vielleicht ist das ne feststehende Formulierung im Vereinsrecht) Anders ausgedrückt: Es existieren keine anderen wichtigen Gründe, die diese Formulierung rechtfertigen, außer...
Uli