Michael Bergbauer wrote:
Ich find' den Vorschlag klasse. Ich würde das als Standardmassnahme verwenden, wenn sich *irgendwer* auf eine ausdrückliche Anfrage hin (!) weigert, uns geeignetes Bildmaterial unter der GFDL zur Verfügung zu stellen.
Das geht doch irgendwo in Richtung Nötigung oder irre ich mich da?
Nötigung im Sinne unseres Par. 240 StGB? Nein.
Die Urheberrechte liegen nun mal beim Urheber, und der kann und darf in meinen Augen frei entscheiden wer und zu welchen Bedingungen was mit seinen Werken machen darf.
Ja sicher, daran hindert ihn doch auch niemand. Aber warum sollten wir *nicht* transparent machen dürfen, wer Copyrights bunkert und die freie Nutzung blockiert? Das wäre ja die Schere im Kopf, würden wir uns in vorauseilendem Copyright-Gehorsam auch noch versagen, die aktuelle Situation zu *dokumentieren*.
MfG -asb