Man kann sicher sagen, dass die Sysops/Admins der WP eine
Interessengemeinschaft sind. Nicht ganz so sicher, aber durchaus
argumentativ anführbar, kann man weiter sagen, dass wir konkludent
eine
GbR bilden. Die Marke "Wikipedia" wird von uns im geschäftlichen
Verkehr
(nämlich auf der Homepage) verwendet und hat dort Verkehrsgeltung
erworben. (MarkG Par. 6 (2)).
Da der Grabber ja in Wien istzt, mal eine andere Frage: Sind da
deutsche Gerichte überhaupt zuständig? Oder muß hier evtl.
österreichisches Recht angewandt werden?
Und was mich in diesem Zusammenhang noch beschäftigt: wieso laufen
Domains denn aus? kann mich nicht entsinnen, daß meine Provider eine
zeitliche Befristung in die Verträge geschrieben hätten. Sogar wenn
ich den Provider wechsle kann ich ja auf einen anderen konnektieren...
Zumindest ist es in einer möglichen juristischen Auseinandersetzung
imho ein wichtiger Ansatzpunkt, daß die Domain schon einmal auf J
Wales lief und nur infolge eines Fehlers/Irrtums/vergessener
Gebührenzahlung etc. die Domain frei wurde.
Gruß, Andre