Man kann sicher sagen, dass die Sysops/Admins der WP eine Interessengemeinschaft sind. Nicht ganz so sicher, aber durchaus argumentativ anführbar, kann man weiter sagen, dass wir konkludent eine GbR bilden. Die Marke "Wikipedia" wird von uns im geschäftlichen Verkehr (nämlich auf der Homepage) verwendet und hat dort Verkehrsgeltung erworben. (MarkG Par. 6 (2)).
Da der Grabber ja in Wien istzt, mal eine andere Frage: Sind da deutsche Gerichte überhaupt zuständig? Oder muß hier evtl. österreichisches Recht angewandt werden?
Und was mich in diesem Zusammenhang noch beschäftigt: wieso laufen Domains denn aus? kann mich nicht entsinnen, daß meine Provider eine zeitliche Befristung in die Verträge geschrieben hätten. Sogar wenn ich den Provider wechsle kann ich ja auf einen anderen konnektieren... Zumindest ist es in einer möglichen juristischen Auseinandersetzung imho ein wichtiger Ansatzpunkt, daß die Domain schon einmal auf J Wales lief und nur infolge eines Fehlers/Irrtums/vergessener Gebührenzahlung etc. die Domain frei wurde.
Gruß, Andre