Danke.
Wollte nur gefragt haben.
Nicht, dass es irgendwann Probleme gibt...
Gruß
Postman Lee
Hallo Wikipedianer,
Oliver Kamper schrieb am 06.04.2006 09:06:
Frage: hat sich hier schonmal jemand Gedanken
dazu gemacht, wie die
Rechtslage beim Löschen ganzer Beiträge aussieht?
Die GFDL erlaubt ja ausdrücklich das Bearbeiten von Artikeln, wenn man
die Originalversion in einer History verwahrt und eine Liste der
ursprünglichen Autoren zugänglich ist. Beim Komplett-Löschen (z.B. bei
URV) allerdings geht beides anscheinend verloren, was ja streng genommen
eine Verletzung der GFDL wäre.
Andererseits bezieht sich die GFDL auf das Veröffentlichen von Artikeln
- und ein gelöschter Artikel wird ja nun wahrlich nicht weiter
veröffentlicht.
Hat jemand also eine Ahnung, wie's rechtlich aussieht?
Das Thema kommt in regelmaessigen Abstaenden immer mal wieder zur
Sprache. Da es (selbstverstaendlich) keine Verpflichtung gibt, Inhalte
zu veroeffentlichen (waer ja auch noch schoener), ist es auch problemlos
moeglich Artikel zu loeschen.
Tschuess, Tim.