Claus Färber:
Dazu braucht man eine von mindestens sieben
Gründungsmitgliedern
unterzeichnete Satzung und einen Nachweis, wer zum Vorstand des Vereins
gewählt worden ist - also ein Protokoll der entsprechenden
Mitgliederversammlung.
Normalerweise macht man das alles in einem Aufwasch, indem man sich zur
Gründungsversammlung trifft, dort die Satzung unterschreibt und einen
Vorstand wählt.
Man könnte aber auch die sieben Unterschriften für die Satzung im
Umlaufverfahren sammeln.
Für die Vorstandswahlen könnte man mit Stimmrechtsübertragungen arbeiten
(sofern die Satzung dies zulässt[1]) oder aber -- was sich mit dem
Umlaufverfahren kombinieren ließe -- die eigentlich notwendige
Mitgliederversammlung dadurch ersetzen, dass alle Mitglieder schriftlich
zustimmen.
Später wird man sich die Treffen aber nicht sparen können -- bei mehr
als einer Hand voll Mitgliedern wird man wohl kaum die notwendige
Einstimmigkeit erreichen (einen Beschluss der Versammlung kann man nur
durch eine schriftliche Erklärung _aller_ Mitglieder ersetzen).
Da steht doch auf Heise was lustiges zu: IT-Initiative D21 mit erster
offiziell gültiger Onlinewahl
(
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-11.12.03-009/).
"Jedem Mitglied der Initiative wurde eine Chipkarte samt Kartenleser
kostenlos zur Verfügung gestellt. Damit erfüllte der Verein eine
gerichtliche Auflage: Die Mitglieder durften nicht zur Anschaffung der
benötigten Hardware gezwungen werden."
Ob das was für uns ist? ;)
"Von den 26 Kandidaten für den Vorstand wurden alle gewählt." Und das bei
110 Mitgliedern. Immerhin hat der ganze Vorstand mit abgestimmt: "Die
Wahlbeteiligung lag nach Abschluss der Onlinewahl über 50 Prozent [...]".
Was allerdings wohl nicht immer so war: "[...] und war damit deutlich
höher als in den Vorjahren."
Flo