Claus Färber:
Dazu braucht man eine von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterzeichnete Satzung und einen Nachweis, wer zum Vorstand des Vereins gewählt worden ist - also ein Protokoll der entsprechenden Mitgliederversammlung.
Normalerweise macht man das alles in einem Aufwasch, indem man sich zur Gründungsversammlung trifft, dort die Satzung unterschreibt und einen Vorstand wählt.
Man könnte aber auch die sieben Unterschriften für die Satzung im Umlaufverfahren sammeln. Für die Vorstandswahlen könnte man mit Stimmrechtsübertragungen arbeiten (sofern die Satzung dies zulässt[1]) oder aber -- was sich mit dem Umlaufverfahren kombinieren ließe -- die eigentlich notwendige Mitgliederversammlung dadurch ersetzen, dass alle Mitglieder schriftlich zustimmen.
Später wird man sich die Treffen aber nicht sparen können -- bei mehr als einer Hand voll Mitgliedern wird man wohl kaum die notwendige Einstimmigkeit erreichen (einen Beschluss der Versammlung kann man nur durch eine schriftliche Erklärung _aller_ Mitglieder ersetzen).
Da steht doch auf Heise was lustiges zu: IT-Initiative D21 mit erster offiziell gültiger Onlinewahl (http://www.heise.de/newsticker/data/jk-11.12.03-009/). "Jedem Mitglied der Initiative wurde eine Chipkarte samt Kartenleser kostenlos zur Verfügung gestellt. Damit erfüllte der Verein eine gerichtliche Auflage: Die Mitglieder durften nicht zur Anschaffung der benötigten Hardware gezwungen werden." Ob das was für uns ist? ;)
"Von den 26 Kandidaten für den Vorstand wurden alle gewählt." Und das bei 110 Mitgliedern. Immerhin hat der ganze Vorstand mit abgestimmt: "Die Wahlbeteiligung lag nach Abschluss der Onlinewahl über 50 Prozent [...]". Was allerdings wohl nicht immer so war: "[...] und war damit deutlich höher als in den Vorjahren."
Flo