Benjamin Otto benjaminotto@gmx.net writes:
Es geht nur um Verwertungsrechte. Und die haben nun mal bei demjenigen zu liegen, der sie erbringt
wenn du etwas unter der FGDL veröffentlichst, hast du selbstverständlich weiterhin das recht, dein werk nach belieben zu verwerten (allerdings räumst du auch anderen gewisse rechte ein). das geht sogar soweit, daß du eine überarbeitung wieder unter einer proprietären lizenz veröffentlichen kannst, solange du der alleinige autor des werkes bist oder solange alle anderen autoren, die mehr als nur triviale dinge beigesteuert haben, zustimmen.
Die Lizenzen der Arbeiten der Studenten zu bestimmen ist auch keine.
wie schon gesagt, PD ist bei der WP auch möglich.
Das wäre ok, wenn er ein eigenes Wiki einrichtet, was einen nicht zwingt, seine Texte unter einer bestimmten Lizenz zu veröffentlichen.
s.o. und überhaupt: damit ein projekt funktioniert, muß man sich auf einen gemeinsamen nenner einigen...
Das ist einzig und alleine worum es mir hierbei ging. Diese Diskussion ist warscheinlich eher theoretisch, aber es geht mir hier ums Prinzip.
wenn es ums prinzip geht, dann wäre es wichtig, die grundlagen des projektes verstanden zu haben. das werfen von nebelkerzen ist nicht förderlich.