Am Samstag, 29. November 2003 20:38 schrieb Karl Eichwalder:
Ulrich Fuchs mail@ulrich-fuchs.de writes:
Solange die Nutzung unter den Bedingungen der GNU FDL erfolgt, und die verlangt nunmal etwas mehr als "nur" freie Texte. Die Texte sind nicht in der public domain!
Man kann unter der GNU FDL veröffentlichtes material verkaufen (= kommerziell nutzen), solange man sich selbst an die GNU FDL hält (5 autoren nennen etc.). So habe ich das verstanden; ob das nach deutschen recht möglich ist, wurde von rechtswegen bislang nicht übrprüft, soweit ich weiß.
Wohl gemerkt, ich hab nichts gegen ne komerzielle Nutzung. Ich erwarte nur, dass, wenn man eine komerzielle Nutzung vorhat, sich an die Lizenz hält - und die schließt eben die Nennung der fünf Hauptautoren ein und noch ein paar andere Sachen (zum Beispiel dass abgeleitete Werke ebenfalls unter der Lizenz stehen müssen etc.- was bei DocCheck mit den eingebundenen Bildern schon wieder nicht gegeben ist etc.)
Uli