Michael Bergbauer listsub-wikide@noname.franken.de writes:
Das geht doch irgendwo in Richtung Nötigung oder irre ich mich da? Die Urheberrechte liegen nun mal beim Urheber,
Auf die Urheberrecht kommt es hier nur relativ wenig an. Entscheidend sind die Verwertungsrechte, die von dritter Seite eit über den Tod des Urhebers hinaus beansprucht werden.
und der kann und darf in meinen Augen frei entscheiden wer und zu welchen Bedingungen was mit seinen Werken machen darf.
Wie gesagt, viele, viele Urheber können gar nicht mehr entscheiden; es sind die Rechtsnachfolger und Verlage, Konzerne und Verwertungsgesellschaften, die oft ein höchst zweifelhaftes Verhalten an den Tag legen. Sehr "schön" ist auch die aktuelle Auseinandersetzung in Sachen Adorno; dort scheint es der Reemtsma-Stiftung ums Prinzip zu gehen (die Leser mögen sich bitte in die Stadtbibliotheken bemühen...).
Und als potentieller Lizenznehmer hat man diese Entscheidung zu akzeptieren, ob es einem nun passt oder nicht, und vor allem, wenn es um eine derart weitreichende Entscheidung wie Veroeffentlichung unter der GFDL steht.
Die GFDL nimmt dem Urheber keine Rechte weg. Der Urheber kann seine Werke weiterhin nach Belieben veröffentlichen.