elwp(a)gmx.de wrote:
Die beiden Vorschriften sind doch offensichtlich nicht
gleichzeitig
einhaltbar. Entweder man erhält die einzelnen Abschnitte oder man
vereinigt sie. Beides gleichzeitig geht nicht. Die Vorschrift unter 5.
dürfte aber Priorität haben, sonst hätte man sie sich sparen können.
4. modifications
5. combining documents
offensichtlich decken die beiden paragraphen unterschiedliche
notwendigkeiten ab. 5. ist also keineswegs überflüssig. leider hat uli
damit recht, dass 5. 4. mit einschließt. wenn du zwei dokumente
kombinierst mußt du also beide histories vollständig kopieren.
mijobe