elwp@gmx.de wrote:
Die beiden Vorschriften sind doch offensichtlich nicht gleichzeitig einhaltbar. Entweder man erhält die einzelnen Abschnitte oder man vereinigt sie. Beides gleichzeitig geht nicht. Die Vorschrift unter 5. dürfte aber Priorität haben, sonst hätte man sie sich sparen können.
4. modifications 5. combining documents offensichtlich decken die beiden paragraphen unterschiedliche notwendigkeiten ab. 5. ist also keineswegs überflüssig. leider hat uli damit recht, dass 5. 4. mit einschließt. wenn du zwei dokumente kombinierst mußt du also beide histories vollständig kopieren.
mijobe