Thomas Hochstein wrote:
"Klaus Graf" schrieb:
Hier haette natuerlich Heise mitteilen koennen oder muessen, dass sich das Landgericht der Argumentation des Amtsgerichts angeschlossen hat. Es liegt also nicht nur die Rechtsauffassung eines beliebigen Amtsgerichts vor.
Das ist unzutreffend. Das Landgericht hatte über die Rechtsfrage nicht mehr zu entscheiden.
Die Beklagte hat als Berufungsantrag gestellt, das Urteil insoweit abzuändern, als die Speicherung von abgerufener Datei usw. auch dann untersagt wurde, wenn diese Speicherung anonymisiert - ohne IP - erfolgt. Das hat der Kläger anerkannt.
Hmm, als ich den Satz gelesen habe, dachte ich zuerst, dass die Beklagte (hmm, warum ist eigentlich "das Ministerium" weiblich? - OK, das ist "die Bundesrepublik") das Urteil noch verschärfen wollte. Schreib doch gleich, worum es geht, hier sind nicht nur Juristen:
Die Beklagte hat als Berufungsantrag gestellt, das Urteil insoweit abzuändern, dass die Speicherung von abgerufener Datei usw. dann erlaubt ist, wenn diese Speicherung anonymisiert - ohne IP - erfolgt. Das hat der Kläger anerkannt.
Paul