Schorschi <schosch(a)snafu.de> writes:
also, nach einer Umformulierung doch wohl nicht, oder?
doch. man darf nicht umformulieren, sondern man muß neuschreiben.
freilich ist es bei etwas umgeschriebenem schon schwieriger, die URV
nachzuweisen.
Und die Mühe müssen sich die Bearbeiter schon machen,
die
entsprechenden betroffenen Versionen aufzulisten - und zwar alle! Wenn
man die löscht, kann man nicht auch noch das kontrollieren ...
das stimmt. der bearbeiter sollte auch die folgeversionen checken.
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| _-\_<,
http://www.gnu.franken.de/ke/ | (*)/'(*)