Schorschi schosch@snafu.de writes:
also, nach einer Umformulierung doch wohl nicht, oder?
doch. man darf nicht umformulieren, sondern man muß neuschreiben. freilich ist es bei etwas umgeschriebenem schon schwieriger, die URV nachzuweisen.
Und die Mühe müssen sich die Bearbeiter schon machen, die entsprechenden betroffenen Versionen aufzulisten - und zwar alle! Wenn man die löscht, kann man nicht auch noch das kontrollieren ...
das stimmt. der bearbeiter sollte auch die folgeversionen checken.