Hallo Matthias Walliczek,
Friday, October 29, 2004, 3:02:15 PM, you wrote:
....
Ja. Gerade beim Fall Alvar (http://www.heise.de/newsticker/meldung/51930) glaube ich aber nicht, dass andere Instanzen anders entscheiden werden
Doch, davon kann man sogar mit einiger Gewissheit ausgehen. De facto hat die Richterin es sich vergleichweise einfach gemacht, da sie sich durch das pauschale "keine Dokumenta- tion/keine Satire" (bisher) nicht zur Sache - also ob eine Verlinkung durch die Ausnahmeklausel in §86(3) [1] gedeckt ist [2] - geäussert hat. Damit müssen nun in der nächsten Instanz (und es war von Anfang an klar, dass es diese geben würde!) keine argumentativen Steine aus dem Weg geräumt werden.
- insbesondere da mit dem Urteil im Fall Marquardt
(http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=11) schon ein ähnliches rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Das ist nun wieder eine komplett andere Baustelle. Näher am Odem.org-Fall wäre das Verfahren gegen den Rechtsextre- mismusexperten Burkhard Schröder, der auf seiner Webseite eine Linkliste zur zahlreichen linken und rechten Websei- ten pflegt - darunter auch zahlreiche Links zu den Seiten, deren Verlinkung Alvar vorgeworfen wurde:
"Tatvorwurf (Delikt mit kriminologischer Bezeichnung): Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organi- sationen. Tatort (Anschrift): Links mit strafrechtlich relevantem Inhalt unter "burks.de""
Das Verfahren wurde allerdings eingestellt. Dokumentation gibt es hier: http://www.burks.de/kafka.html
Im vorliegenden Fall http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Asb geht es aber um Inhalte eines Dritten, die analog eines Forum/Webboards eingestellt worden. Was die Haftung für Inhalte Dritter betrifft, ist die Rechtssprechung inzwi- schen recht eindeutig: Der Betreiber haftet erst, wenn er auf nach einem Hinweis _nicht_ reagiert. Siehe dazu:
--snip-- http://www.heise.de/newsticker/data/hob-16.05.03-000/
[..] Auch der Argumentation des Mobilfunkhändlers, der Foren-Anbieter sei zu einer Überprüfung von Postings verpflichtet, folgte das Gericht nicht. Als Diensteanbieter im Sinne der Paragrafen 9 bis 11 TDG sei der Betreiber nicht verpflichtet, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Ein Anbieter sei vielmehr erst nach Kenntniserlangung von dem Inhalt gemäß Paragraf 11 Ziff. 1 TDG zur Überprüfung verpflichtet. Eine solche Kenntnis konnte dem Betreiber in dem Verfahren aber nicht nachgewiesen werden. [..]
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Ciao Olaf, odem.org
[1] http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html
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[..] (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. [..]
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[2] Eine ausführliche Darstellung gibt es hier: http://odem.org/aktuelles/staatsanwalt.de.html
Und hier die Stellungnahme von RA Thomas Stadler: http://odem.org/aktuelles/stellungnahme.de.html