Hallo Matthias Walliczek,
Friday, October 29, 2004, 3:02:15 PM, you wrote:
....
Ja. Gerade beim Fall Alvar
(
http://www.heise.de/newsticker/meldung/51930) glaube ich aber nicht,
dass andere Instanzen anders entscheiden werden
Doch, davon kann man sogar mit einiger Gewissheit ausgehen.
De facto hat die Richterin es sich vergleichweise einfach
gemacht, da sie sich durch das pauschale "keine Dokumenta-
tion/keine Satire" (bisher) nicht zur Sache - also ob eine
Verlinkung durch die Ausnahmeklausel in §86(3) [1] gedeckt
ist [2] - geäussert hat. Damit müssen nun in der nächsten
Instanz (und es war von Anfang an klar, dass es diese geben
würde!) keine argumentativen Steine aus dem Weg geräumt
werden.
- insbesondere da mit dem Urteil im Fall Marquardt
(
http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=11) schon
ein ähnliches rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Das ist nun wieder eine komplett andere Baustelle. Näher
am Odem.org-Fall wäre das Verfahren gegen den Rechtsextre-
mismusexperten Burkhard Schröder, der auf seiner Webseite
eine Linkliste zur zahlreichen linken und rechten Websei-
ten pflegt - darunter auch zahlreiche Links zu den Seiten,
deren Verlinkung Alvar vorgeworfen wurde:
"Tatvorwurf (Delikt mit kriminologischer Bezeichnung):
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organi-
sationen. Tatort (Anschrift): Links mit strafrechtlich
relevantem Inhalt unter "burks.de""
Das Verfahren wurde allerdings eingestellt. Dokumentation
gibt es hier:
http://www.burks.de/kafka.html
Im vorliegenden Fall
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Asb
geht es aber um Inhalte eines Dritten, die analog eines
Forum/Webboards eingestellt worden. Was die Haftung für
Inhalte Dritter betrifft, ist die Rechtssprechung inzwi-
schen recht eindeutig: Der Betreiber haftet erst, wenn
er auf nach einem Hinweis _nicht_ reagiert. Siehe dazu:
--snip--
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-16.05.03-000/
[..] Auch der Argumentation des Mobilfunkhändlers, der Foren-Anbieter
sei zu einer Überprüfung von Postings verpflichtet, folgte das
Gericht nicht. Als Diensteanbieter im Sinne der Paragrafen 9 bis 11
TDG sei der Betreiber nicht verpflichtet, die von ihm übermittelten
oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu
forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Ein
Anbieter sei vielmehr erst nach Kenntniserlangung von dem Inhalt
gemäß Paragraf 11 Ziff. 1 TDG zur Überprüfung verpflichtet. Eine
solche Kenntnis konnte dem Betreiber in dem Verfahren aber nicht
nachgewiesen werden. [..]
--snip--
Ciao
Olaf,
odem.org
[1]
http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html
--snip--
[..] (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die
Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr
verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft,
der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des
Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. [..]
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[2] Eine ausführliche Darstellung gibt es hier:
http://odem.org/aktuelles/staatsanwalt.de.html
Und hier die Stellungnahme von RA Thomas Stadler:
http://odem.org/aktuelles/stellungnahme.de.html