Klaus Graf wrote:
Jeder Urheber muss selbst gegen Lizenzverletzungen
vorgehen, der
Verein oder die Foundation koennte nur taetig werden, wenn der
Urheber ihr die ausschliesslichen Nutzungsrechte uebertraegt.
Nur ergänzend sei noch angemerkt, dass das nicht ein Verein sein muß
(wie im Fall FSF ./. Linksys via "Fiduciary Licence Agreement", [5]),
sondern auch eine Einzelperson sein kann (wie bspw. Harald Welte
stellvertretend gegen Sitecom, Fujitsu Siemens, Belkin, Asus usw. [1],
[2], [3], [4]).
Aus dem Vorgehen der Netfilter-Autoren ist auch bekannt, dass man nur
vier Wochen Zeit hat, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, nachdem
man von der Urheberrechtsverletzung Kenntnis erlangt hat. Spätesten nach
einem Posting auf Wikide-l läuft also die Uhr, wenn die
Wikipedia-Autoren analog zu Netfilter vorgehen würden. Daher halte ich
es für sinnvoll, sich *vorher* zu überlegen, was wir unter einem
*gravierenden* Lizenzverstoß verstehen wollen, und nicht erst innerhalb
der Vier-Wochen-Frist mit dem Debattieren anzufangen.
Und noch etwas wäre grundsätzlich zu klären: Laut Welte gibt es in der
ersten Instanz ein "Risiko" von knapp 10.000 Euro (vermutlich Gerichts-
und Anwaltskosten). So lange nicht geklärt ist, wie diese Summe gedeckt
werden könnte, sind alle Wikipedia-Inhalte effektiv public domain; kaum
ein Wikipedianer dürfte Willens und in der Lage sein, dieses Risiko
privat einzugehen. Denn auch hier gilt vermutlich: "Die Freiheit ist den
Leuten ja leider meistens nicht so viel wert" (Harald Welte in [1]).
MfG -asb
[1]
http://www.golem.de/0406/31852.html
[2]
http://www.golem.de/0404/30818.html
[3]
http://www.ifross.de/ifross_html/home1_2004.html
[4]
http://gnumonks.org/~laforge/weblog/2004/04/16
[5]
http://www.golem.de/0302/23832.html