Hi,
die Kollegen von der taz haben wieder mal ihre Zuneigung zu Enzyklopädien entdeckt; in mehreren Artikeln bedienen sich Rudolf Walther [1], Christina Kretschmer und Amela Osmanovic [2] vertrauensvoll an unseren Artikeln.
Erstaunlicherweise sehr dicht am Wikipedia-Text, leider ohne Quellenangabe oder Verweis und frecherweise versuchsweise remonopolisiert (unter Artikel: "(c) Contrapress media GmbH" und "Vervielfältigung nur mit Genehmigung des taz-Verlags").
Zum Ausgleich ernennt Barbara Mürdter Jimbo dann zum "König von England" [3]. Na, wenigstens etwas ;)
MfG -asb
[1] http://www.taz.de/pt/2005/07/09/a0306.nf/textdruck [2] http://www.taz.de/pt/2005/07/09/a0307.nf/textdruck [3] http://www.taz.de/pt/2005/07/09/a0310.nf/textdruck
Das mit den Texten war mir noch gar nicht aufgefallen, aber beim Bild zur Illustration des "Königin" von England"-Artikels hat man sich Jimbos Bild von http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Jimbo_Wales_in_France_cropped.jpg bedient. Zwar wird die Quelle angegeben, aber der Hinweis auf GFDL fehlt, was ja wohl auch den Lizenzbestimmungen widerspricht. Und das bei "meiner" taz (immerhin bin ich taz-Genosse).
Martin Zeise (Mazbln)
Agon S. Buchholz schrieb:
Hi,
die Kollegen von der taz haben wieder mal ihre Zuneigung zu Enzyklopädien entdeckt; in mehreren Artikeln bedienen sich Rudolf Walther [1], Christina Kretschmer und Amela Osmanovic [2] vertrauensvoll an unseren Artikeln.
Erstaunlicherweise sehr dicht am Wikipedia-Text, leider ohne Quellenangabe oder Verweis und frecherweise versuchsweise remonopolisiert (unter Artikel: "(c) Contrapress media GmbH" und "Vervielfältigung nur mit Genehmigung des taz-Verlags").
Zum Ausgleich ernennt Barbara Mürdter Jimbo dann zum "König von England" [3]. Na, wenigstens etwas ;)
MfG -asb
On 7/12/05, Martin Zeise mail@martin-zeise.de wrote:
Das mit den Texten war mir noch gar nicht aufgefallen, aber beim Bild zur Illustration des "Königin" von England"-Artikels hat man sich Jimbos Bild von http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Jimbo_Wales_in_France_cropped.jpg bedient. Zwar wird die Quelle angegeben, aber der Hinweis auf GFDL fehlt, was ja wohl auch den Lizenzbestimmungen widerspricht. Und das bei "meiner" taz (immerhin bin ich taz-Genosse).
Don't panic. Ich gehe stark davon aus, dass Kira das Bild nicht nur unter die GFDL gestellt, sondern es zusätzlich auch als Pressefoto freigegeben hat. Ihr Vater wird sie da sicher gut beraten haben ;)
Viele Grüße Arne
Hi
Agon S. Buchholz schrieb:
die Kollegen von der taz haben wieder mal ihre Zuneigung zu Enzyklopädien entdeckt; in mehreren Artikeln bedienen sich Rudolf Walther [1], Christina Kretschmer und Amela Osmanovic [2] vertrauensvoll an unseren Artikeln.
Erstaunlicherweise sehr dicht am Wikipedia-Text, leider ohne Quellenangabe oder Verweis und frecherweise versuchsweise remonopolisiert (unter Artikel: "(c) Contrapress media GmbH" und "Vervielfältigung nur mit Genehmigung des taz-Verlags").
[1] http://www.taz.de/pt/2005/07/09/a0306.nf/textdruck [2] http://www.taz.de/pt/2005/07/09/a0307.nf/textdruck
Das ist ja nicht das erste mal und ich denke, dass nicht-lizenzkonforme Nutzung von Wikipedia-Inhalten weiter zunehmen wird. Dass die Inhalte der Wikipedia zum Weiterverwenden da sind, dürfte immer mehr Journalisten und nicht-Journalisten bekannt sein. Aber das mit der GFDL und Open/Free Content scheint noch etwas zu brauchen.
Wenn jemand mal einen netten aber unmißverständlichen Musterbrief schreibt, in dem idiotensicher das Konzept von Freien Inhalten erklärt wird, könnte das vielleicht helfen. Gibt es schon eine List-of-Shame mit den dreistesten Kopien in Printmedien? Grundsätzlich sollten wir meiner Meinung nach niemandem die Nutzung von Wikipedia-Inhalten vergraulen, aber einreißen lassen sollte man es auch nicht.
gruß, Jakob
Grundsaetzlich dazu einige Anmerkungen:
1. Es gibt immer noch kein Gentlemen-Agreement zur Nutzung von GFDL-Texten in Printpublikationen, siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische_Anwendu...
Dort liest man stattdessen:
"Derzeit ist davon auszugehen, dass in Druckpublikationen die GNU FDL ganz abgedruckt werden muss und ein Link auf eine Online-Version der Lizenz nicht genügt. Bei Tageszeitungen hat dies die Konsequenz, dass etwa im Fall einer Bildnutzung diese lizenzkonform praktisch nicht in Betracht kommt."
2. Selbst wenn es ein solches gaebe, koennte jeder Autor der Wikipedia gegen eine seiner Meinung nach nicht mit der GFDL uebereinstimmende Nutzung vorgehen.
3. Fuer Lizenzverletzungen gilt http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen_M%C3%A4rz_2005#VI._Anspr.C3.BCch...
Jeder Urheber muss selbst gegen Lizenzverletzungen vorgehen, der Verein oder die Foundation koennte nur taetig werden, wenn der Urheber ihr die ausschliesslichen Nutzungsrechte uebertraegt.
4. Bei vielen Urhebern (AutorInnen eines Artikels) koennte ein beliebiger Urheber die Unterlassung der Weiterverbreitung etwa eines Textes gerichtlich untersagen lassen (bzw. Wikimedia, wenn ihr ein Urheber die ausschliesslichen Rechte uebertraegt).
5. Schadensersatzansprueche geltend zu machen ist nach dem Gutachten bei vielen Urhebern so gut wie ausgeschlossen: "Sind mehrere als Miturheber oder Bearbeiter an einem Werk beteiligt oder haben sie Ihre Werke zur gemeinsamen Verwertung verbunden, sind bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jedoch aufgrund gesetzlicher Regelungen alle Urheber als Berechtigte zu benennen bzw. müssen diese gemeinsam klagen."
Der einfachste Weg fuer Lizenzverletzer, um Schadensersatzansprueche zu vermeiden, besteht somit darin, als IP einen wenn auch nur geringen schoepferischen Beitrag am Artikel zu leisten. Eine gemeinsame Klage aller Miturheber ist dann ausgeschlossen, denn der boeswillige Miturheber wird sich an ihr gewiss nicht beteiligen.
Auch wenn man daran denken kann, irgendwann eine Abmahn-Kanzlei mit der Verfolgung wirklich GRAVIERENDER Lizenzverstoesse zu betrauen - wirklich befriedigend ist diese Rechtslage nicht. Ich sehe auch keine realistische Moeglichkeit, die Mitarbeiter auf eine Uebertragung ausschliesslicher Nutzungsrechte an Wikimedia einzuschwoeren.
Wenn sich Journalisten an der Wikipedia ohne Quellenangabe bedienen, ist das nicht erfreulich und man sollte mit Nachdruck die Quellenangabe erbitten. Aber wenn wir freien Inhalten verpflichtet sind, wie wir immer behaupten, ist es absolut widersinnig, Journalisten dafuer zu bestrafen, dass wir uns die mit Abstand daemlichste freie Lizenz auf diesem Erdenrund ausgesucht haben!
Klaus Graf
Hallo Klaus!
Deine Antwort ist mal wieder ebenso korrekt wie am Ziel vorbeigeschrieben. Niemand hat die Absicht eine Klage anzustrengen. Notwenig ist jedoch, dass Bewußtsein dafür zu schärfen, dass Wikipedia-Inhalte zwar frei sind aber nicht einfach so ohne Quellenangabe verwendet werden können.
Ist ja auch etwas kompliziert, dass sich das Ding eine "freie Enzyklopädie" nennt und alle von kostenloser Verwendung reden und dann plötzlich so unverständliche Bedingungen gestellt. Je nach Adressat muss man daher mehr moralisch oder mehr juristisch argumentieren - in jedem Fall aber aufklärend, damit die unfreie Nutzung nicht Überhand nimmt. Hinweis auf die Probleme der GFDL und wie man Klagen vermeiden kann, halte ich dabei jedoch unangebracht, schließlich geht es darum, eine Philosophie zu vermitteln und nicht Paragraphen.
Gruß, Jakob
Am Dienstag, 12. Juli 2005 01:30 schrieb Klaus Graf:
Grundsaetzlich dazu einige Anmerkungen: ... Nachdruck die Quellenangabe erbitten. Aber wenn wir freien Inhalten verpflichtet sind, wie wir immer behaupten, ist es absolut widersinnig, Journalisten dafuer zu bestrafen, dass wir uns die mit Abstand daemlichste freie Lizenz auf diesem Erdenrund ausgesucht haben!
In dem Zusammenhang darf ich nochmal darauf hinweisen, dass wir bei Wikiweise gerne auf eine neue, praktikablere Lizenz umsteigen würden. Ich weiß nicht, wie realistisch bei der Wikipedia ein Umstieg für einen Großteil des Materials per Doppellizenzierung der Autoren wäre (praktisch hieße das, man müsste die anonymen Edits tilgen und alle sonstigen Autoren an einem Artikel müssten doppelt lizenzieren), würde mich aber freuen, wenn sich auch die Wikipedia/Wikimedia an diesbezüglichen Diskussionen beteiligen würde.
Gegenwärtig ist der Stand der Dinge der, dass auf http://www.wikiweise.de/wiki/Wikiweise:Freie%20Wiki-Lizenz eine Entwurf für die Kernpunkte der Lizenz vorliegt. Sowohl das ifrOSS wie das Centrum für eCompetenz an Hochschulen NRW würden gerne an so einer Lizenz mitarbeiten, allein es scheint ein entsprechender Topf zu fehlen, in den sie die Zeit (welche bekanntlich Geld ist) buchen können. Und Wikiweise kann auch niemand bezahlen. Soll heißen, möglw. müssten wir uns selber was basteln, dann wäre es schön, wenn ein paar der bei der Wikipedia aktiven Juristen und Lizenzexperten mit kucken könnten.
Denn wie Klaus Graf schon richtig schreibt: Die GNU FDL ist die mit Abstand dämlichste Lizenz der Welt, und immer mehr Wikis schießen aus dem Boden, die diese dämlichste Lizenz verwenden, und bei denen es aufgrund dieser dämlichsten Lizenz nicht sauber möglich ist (außer mit irgendwelchen wachsweichen Gentlemen-Agreements), Inhalte von einem Wiki in ein anderes zu übernehmen oder mal zu drucken, aufzuführen, zu senden, was ja alles der Sinn von freien Inhalten ist. Mit dem Problem ärgern wir uns alle schon seit fünf Jahren rum, langsam wird's mal Zeit, das anzugehen. Aussitzen macht's immer schlimmer.
Uli
Ulrich Fuchs mail@ulrich-fuchs.de writes:
In dem Zusammenhang darf ich nochmal darauf hinweisen, dass wir bei Wikiweise gerne auf eine neue, praktikablere Lizenz umsteigen würden. Ich weiß nicht, wie realistisch bei der Wikipedia ein Umstieg für einen Großteil des Materials per Doppellizenzierung der Autoren wäre (praktisch hieße das, man müsste die anonymen Edits tilgen
Wahrscheinlich ist das mit "unrealistisch" zu beantworten; denn die Macher sind erfahrungsgemäß nicht bereit, sich auf eine einfache Lösung einzulassen (es sei denn, sie sind selbst draufgekommen). Die einfache Lösung würde darin bestehen, für neue Artikel die neue Lizenz zu nehmen und die alten Artikel nach und nach neu zu schreiben. Das ist insofern kein Problem, derweil die meisten Artikel sowieso vielleicht gerade mal befriedigend sind, auch und insbesondere die extendeten^Wexzellenten Artikel.
Übrigens müßte man nach deinem Konzept nicht alle anonymen Edits entfernen, sondern nur die, die eine urheberrechtsrelevante Schöpfungshöhe haben. Und andersrum müßte man aber auch die Edits entfernen, die von einer urheberrechtsrelevanten Edition abgeleitet sind.
At 07:19 16.07.2005 +0200, Karl Eichwalder wrote:
Ulrich Fuchs mail@ulrich-fuchs.de writes:
...dass wir bei Wikiweise gerne auf eine neue, praktikablere Lizenz umsteigen würden. Ich weiÃ
nicht,
wie realistisch bei der Wikipedia ein Umstieg für einen GroÃteil des Materials per Doppellizenzierung der Autoren wäre.....
Wahrscheinlich ist das mit "unrealistisch" zu beantworten; denn die Macher sind erfahrungsgemäà nicht bereit, sich auf eine einfache Lösung einzulassen (es sei denn, sie sind selbst draufgekommen). Die einfache Lösung würde darin bestehen, für neue Artikel die neue Lizenz zu nehmen und die alten Artikel nach und nach neu zu schreiben.
Ergänzend könnte man alle Benutzer bitten generell einer Freigabe ihrer alten Beiträge nach der neuen Lizenz bzw. einer Mehrfachlizenzierung zuzustimmen. Das dürfte auch schon deutliche Erleichterung bringen. Bei Artikeln mit geringem IP-Anteil könnte man diese Textstellen einfach ersetzen.
Sicher müßte man aber vorab die ABG / Lizenzbestimmungen der WP so abändern, dass es mit dem Nebeneinander verschiedener Lizenzen keine Probleme gibt. Ein wesentlicher Punkt hierbei währe, das alle Autoren ab Einführung wissen und anerkennen, das Ihre Beiträge neben der neuen Lizenzierung auch unter GFDL weitergegeben werden können. Damit währe gewährleistet, das neu geschriebene Artikel sofort unter der neuen Lizenz zur Verfügung stehen, gleichzeitig aber Wikireader und andere Nutzungsvarianten zumindest solange möglich bleiben, bis irgendwann GFDL aus dem Projekt herausgewachsen ist. Für Einzelheiten wenden sie sich an ihren Juristen oder Gesetzgeber ;-)
Falls das mit des Software so noch nicht möglich ist müßte auch dafür gesorgt werden, das bei Aufruf eines Artikels immer die jeweilig gültigen Lizenzen angezeigt werden und nicht eine generelle Lizenzierung so wie es im Moment ist. Das ist aber sicher für die Spezialisten kein Problem oder? ,-) Mediawiki v1.5.1 ?
Moins KS
Klaus Graf wrote:
Jeder Urheber muss selbst gegen Lizenzverletzungen vorgehen, der Verein oder die Foundation koennte nur taetig werden, wenn der Urheber ihr die ausschliesslichen Nutzungsrechte uebertraegt.
Nur ergänzend sei noch angemerkt, dass das nicht ein Verein sein muß (wie im Fall FSF ./. Linksys via "Fiduciary Licence Agreement", [5]), sondern auch eine Einzelperson sein kann (wie bspw. Harald Welte stellvertretend gegen Sitecom, Fujitsu Siemens, Belkin, Asus usw. [1], [2], [3], [4]).
Aus dem Vorgehen der Netfilter-Autoren ist auch bekannt, dass man nur vier Wochen Zeit hat, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, nachdem man von der Urheberrechtsverletzung Kenntnis erlangt hat. Spätesten nach einem Posting auf Wikide-l läuft also die Uhr, wenn die Wikipedia-Autoren analog zu Netfilter vorgehen würden. Daher halte ich es für sinnvoll, sich *vorher* zu überlegen, was wir unter einem *gravierenden* Lizenzverstoß verstehen wollen, und nicht erst innerhalb der Vier-Wochen-Frist mit dem Debattieren anzufangen.
Und noch etwas wäre grundsätzlich zu klären: Laut Welte gibt es in der ersten Instanz ein "Risiko" von knapp 10.000 Euro (vermutlich Gerichts- und Anwaltskosten). So lange nicht geklärt ist, wie diese Summe gedeckt werden könnte, sind alle Wikipedia-Inhalte effektiv public domain; kaum ein Wikipedianer dürfte Willens und in der Lage sein, dieses Risiko privat einzugehen. Denn auch hier gilt vermutlich: "Die Freiheit ist den Leuten ja leider meistens nicht so viel wert" (Harald Welte in [1]).
MfG -asb
[1] http://www.golem.de/0406/31852.html [2] http://www.golem.de/0404/30818.html [3] http://www.ifross.de/ifross_html/home1_2004.html [4] http://gnumonks.org/~laforge/weblog/2004/04/16 [5] http://www.golem.de/0302/23832.html
Jakob Voss schrieb (unter dem Betreff "Bedenkliche Nutzung von Wikipedia-Inhalten", Original-Subject war "Netzfunde: taz enzyklopädisiert und ernennt Jimbo zum König von England":
Das ist ja nicht das erste mal und ich denke, dass nicht-lizenzkonforme Nutzung von Wikipedia-Inhalten weiter zunehmen wird.
Von einer "bedenklichen Nutzung" oder gar Urheberrechtsverletzung habe ich nichts geschrieben, ich habe die taz-Artikel auch nicht im einzelnen darauf hin geprüft. Nur mal exemplarisch:
Beispiel: taz-Artikel [1]
# Eine so genannte Antienzyklopädie erstellte Pierre Bayle (1647-1706) # mit dem "Dictionaire Historique et Critique" (DHC). Im Gegensatz zu # normalen Lexika stellte der DHC Meinungen direkt neben Gegenmeinungen, # stellte Wissen nicht als gesicherte Fakten dar, sondern zog Fakten # sogar in Zweifel. Dadurch ermutigte er seine Leser zu selbstständigem # Denken und machte Fakten überprüfbar. Der DHC ist eine # quellenkritische Bestandsaufnahme des theologischen, philsophischen # und historischen Wissens seiner Zeit.
Beispiel: Wikipedia [2]
# Pierre Bayle realisierte mit dem DHC eine Art Anti-Enzyklopädie, die # nicht einen als gesichert bezeichneten Wissens- und Forschungsstand # darstellt, sondern gegensätzliche Positionen einander gleichgeordnet # oder sie gegeneinander abwägend gegenüberstellt; dazu verwendet er # eine aufwändige Seitengestaltung mit zahllosen Fußnoten und # Querverweisen. In seinem Dictionaire Historique et Critique unternimmt # er eine streng quellenkritische Sichtung des theologischen, # philosophischen und historischen Wissens seiner Zeit.
Das ist m.E. keine URV, sondern einfach nur so dicht am Wikipedia-Text, dass ich eine Quellenangabe oder einen Weblink für *angemessen* hielte. Mich wurmt einfach nur das " © Contrapress media GmbH" und "Vervielfältigung nur mit Genehmigung des taz-Verlags", weil da genau das pervertiert wird, was ich mit meiner Arbeit für die Wikipedia erreichen wollte: Freies Wissen, das frei bleibt.
Grundsätzlich sollten wir meiner Meinung nach niemandem die Nutzung von Wikipedia-Inhalten vergraulen, aber einreißen lassen sollte man es auch nicht.
Um rechtlich gegen Remonopolisierungsversuche vorzugehen, ist die taz m.E. der ungeeignetste Gegner überhaupt, weil die einfach auf unserer Seite stehen. Der Sony-BMG-Textklau wäre dagegen geeignet gewesen, oder jeder andere, der uns oder anderen mit schrägen UrhG-Auslegungen ans Bein pinkelt, also beispielsweise alle in dieser Abmahnung als Mandanten aufgeführten Hyperlink-Kriminalisierer ("Unsere Mandantschaften haben in Erfahrung gebracht, dass in Ihrem Forum unter ... ein Hyperlink auf die Musik-Downloadseite AllOFMP3 gesetzt wurde [...]").
Dass die Inhalte der Wikipedia zum Weiterverwenden da sind, dürfte immer mehr Journalisten und nicht-Journalisten bekannt sein. Aber das mit der GFDL und Open/Free Content scheint noch etwas zu brauchen.
Ich vermute, dass das angebliche Problem am "Copyright" der gesamten Printpublkation liegt; die Publikationen behaupten immer wieder, für freie Inhalte sei keine "Sonderbehandlung" vorgesehen und möglich; WebCMS setzen einfach ihr "Copyright"-Bapperl unter alle Assets und remonopolisieren Inhalte jeglicher Herkunft, Pressematerialien eingeschlossen. An Pressematerialien (bspw. "Copyright BBC" der Bilder für den Dokumentarfilm "Deep Blue") sieht man aber, dass das Unsinn ist. Irgendwann wird man das also durchklagen müssen, aber bitte an einem *passenden* Fall.
erklärt wird, könnte das vielleicht helfen. Gibt es schon eine List-of-Shame mit den dreistesten Kopien in Printmedien?
Ich habe so etwas mal begonnen, werde das aber sicher nicht online stellen, so lange meine Tätigkeit für die Wikipedia wegen Sony BMG & Konsorten ruhen muß. Eine schöne Vorlage dafür bietet die "Internet Hall of Shame" von Philip Greenspun [4], [5].
MfG -asb
[1] http://www.taz.de/pt/2005/07/09/a0306.nf/textdruck [2] http://de.wikipedia.org/wiki/Dictionnaire_historique_et_critique [3] http://www.radioring.de/phpBB2/viewtopic.php?p=28310 [4] http://philip.greenspun.com/copyright/hall-of-shame.html [5] http://philip.greenspun.com/panda/images