Klaus Graf wrote:
Jeder Urheber muss selbst gegen Lizenzverletzungen vorgehen, der Verein oder die Foundation koennte nur taetig werden, wenn der Urheber ihr die ausschliesslichen Nutzungsrechte uebertraegt.
Nur ergänzend sei noch angemerkt, dass das nicht ein Verein sein muß (wie im Fall FSF ./. Linksys via "Fiduciary Licence Agreement", [5]), sondern auch eine Einzelperson sein kann (wie bspw. Harald Welte stellvertretend gegen Sitecom, Fujitsu Siemens, Belkin, Asus usw. [1], [2], [3], [4]).
Aus dem Vorgehen der Netfilter-Autoren ist auch bekannt, dass man nur vier Wochen Zeit hat, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, nachdem man von der Urheberrechtsverletzung Kenntnis erlangt hat. Spätesten nach einem Posting auf Wikide-l läuft also die Uhr, wenn die Wikipedia-Autoren analog zu Netfilter vorgehen würden. Daher halte ich es für sinnvoll, sich *vorher* zu überlegen, was wir unter einem *gravierenden* Lizenzverstoß verstehen wollen, und nicht erst innerhalb der Vier-Wochen-Frist mit dem Debattieren anzufangen.
Und noch etwas wäre grundsätzlich zu klären: Laut Welte gibt es in der ersten Instanz ein "Risiko" von knapp 10.000 Euro (vermutlich Gerichts- und Anwaltskosten). So lange nicht geklärt ist, wie diese Summe gedeckt werden könnte, sind alle Wikipedia-Inhalte effektiv public domain; kaum ein Wikipedianer dürfte Willens und in der Lage sein, dieses Risiko privat einzugehen. Denn auch hier gilt vermutlich: "Die Freiheit ist den Leuten ja leider meistens nicht so viel wert" (Harald Welte in [1]).
MfG -asb
[1] http://www.golem.de/0406/31852.html [2] http://www.golem.de/0404/30818.html [3] http://www.ifross.de/ifross_html/home1_2004.html [4] http://gnumonks.org/~laforge/weblog/2004/04/16 [5] http://www.golem.de/0302/23832.html