Am Donnerstag, 4. September 2003 11:54 schrieb Michael Brückner:
Zu folgenden Fällen sollte eine qualifizierte Aussage
(nicht Meinungsbild)
getroffen werden, welche Nutzungsrechte gegeben sind.
(1) Personen des öffentlichen Interesses
(2) Ereignisse der Geschichte und Zeitgeschichte, Geräte, Objekte
(3) Schautafeln (wie im Schulfunk verwendet)
werden während des laufenden Fernsehprogramms
(a) via Antenne/Kabel
(b) via Satellit
per Screenshot aufgenommen und anschließend
(I) unbearbeitet
(II) mehr oder weniger stark bearbeitet
innerhalb der WP hochgeladen.
Am besten wäre wohl ein Fachanwalt Medienrecht ( $~( ), aber vielleicht
gibt es ja auch Betroffene, die das schon mal durchgekaut haben.
Da braucht man kein Fachanwalt zu sein - durch Abfotografieren verändert nicht
das Urheberrecht. Das öffentliche Interesse hat was mit dem Recht am eigenen
Bild (der fotografierten) zu tun, aber nicht mit dem Recht des
Fotografen/Senders am von ihm produzierten Bild. Finger davon lassen, würde
ich sagen.
Uli