"Agon S. Buchholz" schrieb:
Für mich klingt das eher nach Sippenhaftung, wenn ein
Stellvertreter,
der mit der Handlung ursächlich gar nichts zu tun hätte, in Haftung
genommen würde. *Kopfschüttel*...
Du vermischst da verschiedenste Fragen miteinander. Ob ein
"Stellvertreter, der mit der Handlung gar nichts zu tun hat" (was so
auch nicht stimmt, die Wikipedia stellt immerhin die von anderen
verfaßten Texte weltweit zum Abruf bereit), in Haftung genommen wird,
ist keine Frage der örtlichen Zuständigkeit oder des anwendbaren
Rechts, sondern inwieweit der Contentprovider für die bei ihm
veröffentlichen fremden Inhalte haftet.
-thh