Der Brief kam von der Verwertungsgesellschft
Bild-Kunst (Bonn/Berlin). Es
wird darin beanstandet, dass ich auf meiner Homepage das Foto einer
Skulptur, das ich 2002 in Slowenien aufgenommen habe, darstelle und mit
Hinweis auf § 19a Urheberrechtsgestz auf Unterlassung und Zahlung einer
Gebühr gepocht. Ich habe dem Schreiben erstmal mit Hinweis auf § 59 UrHG
(Verbreitung von Abbildungen bei bleibender Aufstellung im öffentlichen
Raum ist vom Urhebrrecht ausgenommen) widersprochen. Mal sehen, was dabei
herauskommt.
Von genau der Gültigkeit dieses Paragrafen §59 wäre ich auch ausgegangen. Ich
denke mal, dass Deine Chancen da ganz gut sind. Halt uns bitte auf dem
Laufenden. Wenn's aus irgendwelchen Gründen kritisch für Dich würde, hast Du
hier genug Leute, die auch bereit sind, öffentlich auf die VG mal Druck
auzuüben. So geht's ja nicht.
Uli