Der Brief kam von der Verwertungsgesellschft Bild-Kunst (Bonn/Berlin). Es wird darin beanstandet, dass ich auf meiner Homepage das Foto einer Skulptur, das ich 2002 in Slowenien aufgenommen habe, darstelle und mit Hinweis auf § 19a Urheberrechtsgestz auf Unterlassung und Zahlung einer Gebühr gepocht. Ich habe dem Schreiben erstmal mit Hinweis auf § 59 UrHG (Verbreitung von Abbildungen bei bleibender Aufstellung im öffentlichen Raum ist vom Urhebrrecht ausgenommen) widersprochen. Mal sehen, was dabei herauskommt.
Von genau der Gültigkeit dieses Paragrafen §59 wäre ich auch ausgegangen. Ich denke mal, dass Deine Chancen da ganz gut sind. Halt uns bitte auf dem Laufenden. Wenn's aus irgendwelchen Gründen kritisch für Dich würde, hast Du hier genug Leute, die auch bereit sind, öffentlich auf die VG mal Druck auzuüben. So geht's ja nicht.
Uli