[ ] Du hast bemerkt, dass da nichts von
Zusammenfassen, sondern von
*preserve
the section entiteled history* (erhalten!) steht
Unter 5.: "In the combination, you must combine any sections
Entitled "History" in the various original documents, forming one
section Entitled "History";" Wie genau diese Kombination aussieht, steht
da nicht. Meiner Meinung nach kann man sehr wohl zusammenfassen, solange
man keine der von der Lizenz geforderten Informationen unterschlägt.
5 beginnt aber mit "You may combine the Document with other documents
released under this License, under the terms defined in section 4 above
for
modified versions"
4I ist der Abschnitt "Preserve the section Entitled "History", Preserve
its
Title, and add to it an item stating at least the title,..." etc. pp.
Soll heißen: 5 ist Dir nur gestattet, wenn Du 4 einhältst, und 4I
verpflichtet
Dich, die History wörtlich zu kopieren.
Die beiden Vorschriften sind doch offensichtlich nicht gleichzeitig
einhaltbar. Entweder man erhält die einzelnen Abschnitte oder man
vereinigt sie. Beides gleichzeitig geht nicht. Die Vorschrift unter 5.
dürfte aber Priorität haben, sonst hätte man sie sich sparen können.
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