Ulrich Fuchs:
[ ] Du hast bemerkt, dass da nichts von Zusammenfassen, sondern von *preserve the section entiteled history* (erhalten!) steht
Unter 5.: "In the combination, you must combine any sections Entitled "History" in the various original documents, forming one section Entitled "History";" Wie genau diese Kombination aussieht, steht da nicht. Meiner Meinung nach kann man sehr wohl zusammenfassen, solange man keine der von der Lizenz geforderten Informationen unterschlägt.
5 beginnt aber mit "You may combine the Document with other documents released under this License, under the terms defined in section 4 above for modified versions" 4I ist der Abschnitt "Preserve the section Entitled "History", Preserve its Title, and add to it an item stating at least the title,..." etc. pp.
Soll heißen: 5 ist Dir nur gestattet, wenn Du 4 einhältst, und 4I verpflichtet Dich, die History wörtlich zu kopieren.
Die beiden Vorschriften sind doch offensichtlich nicht gleichzeitig einhaltbar. Entweder man erhält die einzelnen Abschnitte oder man vereinigt sie. Beides gleichzeitig geht nicht. Die Vorschrift unter 5. dürfte aber Priorität haben, sonst hätte man sie sich sparen können.