Kurt Jansson wrote:
Bernd Kreissig, Geschäftsführer der Brockhaus Duden
Neue Medien GmbH,
schrieb eben eine sehr freundliche, aber bestimmte Mail an
info(a)wikipedia.de, in der er uns darauf
hinweist, dass dies nicht in Ordnung ist: "Die Stichwortliste unterliegt
damit dem Urheberrecht, und die Veröffentlichung im Internet in dieser
Form ist rechtswidrig."
Ich habe an dieser Tatsache keine Zweifel und werde gleich die
entsprechenden Seiten löschen. Falls hier jemand gegenteiliger
Auffassung ist möge er dies begründen, die Seiten können ggf. wieder
hergestellt werden. Davon gehe ich jedoch erstmal nicht aus, und ich
denke in Urheberrechtsangelegenheiten sollten wir dem Grundsatz folgen
"better safe than sorry".
Ich beuge mich diesem Grundsatz, weil ich denke, daß die Wikipedia
alleine genug zu bieten hat, als daß sie wegen eines solchen Experiments
in den Verdacht der URV geraten sollte. Ich bitte Euch um Entschuldigung
für die Unannehmlichkeiten.
Ein paar Gedanken aber trotzdem:
1) Die beanstandete Liste beinhaltete ca. 16% der Artikelnamen aus dem
Brockhaus in einem Band (11.000 von 70.000), mehr oder weniger
willkürlich rausgepickt (auf der Seite war angegeben, wie ich
vorgegangen bin). Hätte ich die Quelle nicht angegeben, wäre ein
Zusammenhang überhaupt nicht hergestellbar gewesen.
2) Ich nehme mal an, daß 90% der Artikel in [[Artikelwünsche]] auch im
Brockhaus vorhanden sind. Wie verhindert man, daß grundsätzlich jede
Liste mit Artikelnamen (wie auch die unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WikiProjekt_Wikipedia-Forschung/Arti…)
unter URV-Verdacht gerät? Oder anders herum, jetzt, wo ich diese Listen
erzeugt und gesehen habe, darf ich mir überhaupt noch was wünschen hier?
3) Wäre es wohl möglich, die komplette Mail von Herrn Kreissig irgendwo
zu veröffentlichen?
S
--
http://yoyodyne.ath.cx