Kurt Jansson wrote:
Bernd Kreissig, Geschäftsführer der Brockhaus Duden Neue Medien GmbH, schrieb eben eine sehr freundliche, aber bestimmte Mail an info@wikipedia.de, in der er uns darauf hinweist, dass dies nicht in Ordnung ist: "Die Stichwortliste unterliegt damit dem Urheberrecht, und die Veröffentlichung im Internet in dieser Form ist rechtswidrig."
Ich habe an dieser Tatsache keine Zweifel und werde gleich die entsprechenden Seiten löschen. Falls hier jemand gegenteiliger Auffassung ist möge er dies begründen, die Seiten können ggf. wieder hergestellt werden. Davon gehe ich jedoch erstmal nicht aus, und ich denke in Urheberrechtsangelegenheiten sollten wir dem Grundsatz folgen "better safe than sorry".
Ich beuge mich diesem Grundsatz, weil ich denke, daß die Wikipedia alleine genug zu bieten hat, als daß sie wegen eines solchen Experiments in den Verdacht der URV geraten sollte. Ich bitte Euch um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
Ein paar Gedanken aber trotzdem:
1) Die beanstandete Liste beinhaltete ca. 16% der Artikelnamen aus dem Brockhaus in einem Band (11.000 von 70.000), mehr oder weniger willkürlich rausgepickt (auf der Seite war angegeben, wie ich vorgegangen bin). Hätte ich die Quelle nicht angegeben, wäre ein Zusammenhang überhaupt nicht hergestellbar gewesen.
2) Ich nehme mal an, daß 90% der Artikel in [[Artikelwünsche]] auch im Brockhaus vorhanden sind. Wie verhindert man, daß grundsätzlich jede Liste mit Artikelnamen (wie auch die unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WikiProjekt_Wikipedia-Forschung/Artik...) unter URV-Verdacht gerät? Oder anders herum, jetzt, wo ich diese Listen erzeugt und gesehen habe, darf ich mir überhaupt noch was wünschen hier?
3) Wäre es wohl möglich, die komplette Mail von Herrn Kreissig irgendwo zu veröffentlichen?
S