Hi Wikipedianer,
Karl Eichwalder schrieb am 10/30/2004 05:03 PM:
Natürlich gilt für einen deutschen Staatsbürger stets deutsches Rechts.
Wie im Toeben-Fall gesehen, auch schon mal fuer Nicht-Deutsche.
Andernfalls habe ich deine Aussage nicht verstanden.
Mit .de wird eine unnötige zusätzliche Angriffsfläche geschaffen. Es ist okay und wahrscheinlich sinnvoll, daß www.wikipedia.de auf wikipedia.org hinweist, daß aber jeder deutschsprachige Artikel auch über www.wikipedia.de direkt zugänglich ist, ist kontraproduktiv.
Dies wiederum wuerde ich (zugegebenermassen IANAL) als wenig problematisch ansehen. Ob ich nun eine URL technisch direkt anspringbar mache oder nur auf die Hauptseite verweise, von der diese zu erreichen ist; darin sehe ich auf Anhieb bis auf die "Deep-Link"-Faelle, die hier wohl nicht von belang sind, keinen Unterschied.
Moeglicherweise bin ich da ja zu blauaeugig.
Tschuess, Tim.