Hi Wikipedianer,
Karl Eichwalder schrieb am 10/30/2004 05:03 PM:
Natürlich gilt für einen deutschen Staatsbürger stets
deutsches Rechts.
Wie im Toeben-Fall gesehen, auch schon mal fuer Nicht-Deutsche.
Andernfalls
habe ich deine Aussage nicht verstanden.
Mit .de wird eine unnötige zusätzliche Angriffsfläche geschaffen. Es
ist okay und wahrscheinlich sinnvoll, daß
www.wikipedia.de auf
wikipedia.org hinweist, daß aber jeder deutschsprachige Artikel auch
über
www.wikipedia.de direkt zugänglich ist, ist kontraproduktiv.
Dies wiederum wuerde ich (zugegebenermassen IANAL) als wenig
problematisch ansehen. Ob ich nun eine URL technisch direkt anspringbar
mache oder nur auf die Hauptseite verweise, von der diese zu erreichen
ist; darin sehe ich auf Anhieb bis auf die "Deep-Link"-Faelle, die hier
wohl nicht von belang sind, keinen Unterschied.
Moeglicherweise bin ich da ja zu blauaeugig.
Tschuess, Tim.
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Ich glaube, dass gerade Vielseitigkeit die Voraussetzung fuer aus
den Rahmen fallende Ideen ist. Eine solche Idee, wenn man so will,
war letzten Endes auch der Computer. (Konrad Zuse)