Nein, letzteres nicht unbedingt. Auch Grundstücke im
Privatbesitz
können öffentlich gewidmet sein. Bestes Beispiel: Bahnhöfe.
Sind die öffentlicher Raum? Dann kuck mal auf die Hausordnungen, da steht
unter anderem, dass den Anordnungen von Bahn-angestellte jederzeit Folge zu
leisten ist. Im öffentlichen Raum gilt das nur für Anordnungen der Polizei.
Uli