Hallo Matthias Walliczek,
Saturday, October 30, 2004, 6:05:59 PM, you wrote:
...
Ich habe es so verstanden, dass die Frage des Vorsatzes auch relativ wichtig ist: Es ist also ein Unterschied, ob man einen Link zu einer Seite schaltet, obwohl man weiss, dass dort strafbare Inhalte liegen, als wenn sich nach Schalten des Links der Inhalt der Seite ändert.
Grundsätzlich schon, im unserem Fall aber wohl nicht (wäre im weiten Feld der Dokus/staatsbürgerlichen Aufklärung imo auch recht sinnfrei) - auch wenn es die Staatsanwaltschaft anders sieht. Siehe dazu u.a. http://does-not-exist.org/mail-archives/debate/msg03939.html (Wer ein wenig Zeit hat, findet in dem Thread noch weitere Mails von RA Thomas Stadler, die auf die Problematik eingehen.).
Ciao Olaf