Hallo Matthias Walliczek,
Saturday, October 30, 2004, 6:05:59 PM, you wrote:
...
Ich habe es so verstanden, dass die Frage des
Vorsatzes auch relativ
wichtig ist: Es ist also ein Unterschied, ob man einen Link zu einer
Seite schaltet, obwohl man weiss, dass dort strafbare Inhalte liegen,
als wenn sich nach Schalten des Links der Inhalt der Seite ändert.
Grundsätzlich schon, im unserem Fall aber wohl nicht (wäre im weiten
Feld der Dokus/staatsbürgerlichen Aufklärung imo auch recht sinnfrei)
- auch wenn es die Staatsanwaltschaft anders sieht. Siehe dazu u.a.
http://does-not-exist.org/mail-archives/debate/msg03939.html (Wer ein
wenig Zeit hat, findet in dem Thread noch weitere Mails von RA Thomas
Stadler, die auf die Problematik eingehen.).
Ciao
Olaf