Hallo nochmal
Mir ist schon klar, dass Urheberrecht und Markenrecht nicht das selbe
sind. Die Fragen, die das Statement von der FSF berührt, sind vor allem
diese:
* können wir davon ausgehen, dass Logos von freier Software automatisch
auch frei sind? Die Antwort scheint "nein" zu sein. Die Frage bleibt
übrigens auch für "normale" Icons etwas unklar, da die GPL immer von
"Quelltext" spricht...
* wenn man ein geschütztes Logo unter die GPL (oder GFDL) stellt, muss
man dann befürchten, dass der markenrechtliche Schutz untergraben wird?
Man hat ja ausdrücklich die freie Nutzung gestattet. Laut FSF ist die
Antwort wieder "nein" - die Anwälte der Foundation scheinen da aber
anderer Ansicht zu sein, das ist einer der Gründe dafür, dass die
Wikimedia Logos nicht unter einer freien Lizenz sind.
Eine ähnliche Frage stellt sich übrigens beim Recht am eigenen Bild:
wenn ich ein Selbstportait unter die GFDL stelle, kann ich dann später
noch die Nutzung in einem bestimmten Kontext unterbinden, unter Berufung
auf das Persönlichkeitsrecht? Ich habe ja ausdrücklich zugestimmt, dass
das Bild beliebig verwendet werden kann. Kann man so eine Zustimmung
überhaupt "nur in urheberrechtlicher Hinsicht" geben?
Gruss,
Daniel
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